Tier- und Pflanzenquarantäne
Tier- und Pflanzenquarantäne dient der Verhinderung der Ein- und Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Pflanzen oder ihrer Produkte, die von Krankheiten oder Schädlingsbefall betroffen sein können. In Häfen und Flughäfen werden Inspektionen durchgeführt, um die Einschleppung und Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern.
Japan verbietet oder beschränkt die Einfuhr von Gegenständen aus bestimmten Ländern und Regionen, um das Einschleppen von Krankheiten und Schädlingsinsekten, die in Japans Land- und Viehwirtschaft erheblichen Schaden verursachen können, aus dem Ausland zu verhindern.
Andere Länder und Regionen implementieren ebenfalls Tier- und Pflanzenquarantäne. Bei der Ausfuhr von Tieren, Tierprodukten, Pflanzen oder ihren Erzeugnissen aus Okinawa prüfen Sie die Quarantänebestimmungen des Bestimmungslandes. Japan führt auch Kontrollen durch.
Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Stationen für Tier- und Pflanzenquarantäne.
Ausfuhrverbote aus Okinawa
Auf den südwestlichen Inseln einschließlich der Präfektur Okinawa leben Schädlinge, die schwere Schäden an Pflanzen wie Süßkartoffeln und Zitrusfrüchten anrichten. Zur Verhinderung ihrer Ausbreitung ist der Transport bestimmter Pflanzen aus Okinawa gesetzlich geregelt. Bitte halten Sie diese Vorschriften ein, da Sie für Verstöße bestraft werden können.

Süßkartoffel (einschließlich der Beniimo)

Kandaba (Stiele und Blätter der Süßkartoffel)

Uncheba (Ipomoea)

Windengewächse

Sämlinge, Zweige, Blätter von Zitrusfrüchten

Sämlinge, Zweige und Blätter von Orangenraute und Curryblatt
Einfuhrverbote für Pflanzen auf die Insel Kume
Der Süßkartoffel-Rüsselkäfer (ein Süßkartoffel-Schädling) wurde im Jahr 2013 auf der Insel Kume ausgerottet. Um sein erneutes Eindringen auf die Insel Kume zu verhindern, ist die Einfuhr von Süßkartoffeln aus Gebieten mit Süßkartoffel-Rüsselkäfer wie Okinawa und Amami, gesetzlich geregelt.

Süßkartoffel (einschließlich der Beniimo)

Kandaba (Stiele und Blätter der Süßkartoffel)

Uncheba (Ipomoea)

Windengewächse
Dies soll verhindern, dass sich diese Schädlinge verbreiten!

Cylas formicarius (Batatenkäfer)

Euscepes postfasciatus

Diaphorina citri (Zitruspest)

Citrus-Greening-Krankheit (Gelbe Drachenkrankheit)
Fotos mit freundlicher Genehmigung von Naha Pflanzenschutzbüro (unbefugte Verwendung ist verboten)
Hinweis 1:
Die obige Pflanze ist ein Beispiel.
Hinweis 2:
Verarbeitungserzeugnisse, Früchte und Samen dieser Pflanzen unterliegen nicht den Transport-Beschränkungen.
Hinweis 3:
Wenn die knollenartige Wurzel der Süßkartoffel gedämpft ist und Zitrusfrucht-Sämlinge, Murraya Paniculata usw. die Kontrolle passieren, können sie aus Okinawa mitgenommen werden. Aber bitte achten Sie darauf, das unten genannte Büro im Voraus zu kontaktieren.
Hinweis 4:
Früchte, wie Zitrusfrüchte, Mango und Papaya sowie Gemüse wie bitterer Kürbis und Wassermelone, können frei aus Okinawa mitgenommen werden.
Kontakt:
WEB: http://www.maff.go.jp/pps/j/information/languages.html#en (Naha Plant Protection Office TEL: (098)868-1679)
WEB: http://www.maff.go.jp/aqs/languages/info.html